Naja, die vermieter selber "sparen" ja eigentlich nichts, in dem sie zu einem anderen Makler, mit einer niedrigeren Provison, gehen. Nur der wo das gebäude schlussendlich mietet spart etwas.
Ich find die idee auch sehr gut - Allerdings würd ich nicht fix sagen: "Beim zurück ziehen eines Maklerauftrags muss die hälfte der Gebühr bezahlt werden."
Es schadet einem makler mehr, wen er ein gebäude 2 wochen im makler hat, und das gebäude dann zurück gezogen wird, wie wen das gebäude erst 1 tag drin war.
Würde die höhe dieser "strafe" also davon abhängig machen wie lange das gebäude bereits im Makler war. Als bsp:
Gebäude war 1 Tag im Makler -> Bei rückzug des Auftrags müssen 2/7 der Provison gezahlt werden
Gebäude war 2 Tage im Makler -> bei rückzug des Auftrags müssen 3/7 der Provison gezahlt werden
Gebäude war 3 Tage im Makler -> bei rückzug des Auftrags müssen 4/7 der Provison gezahlt werden
usw.. (Zahlen sind nur beispiele)
Zudem sollte man sich evtl überlegen:
Wenn der Makler den auftrag auflöst... Macht es da wirklich sinn, dass dieser auch geld (von der provison abhängig) zahlen muss? Provisionen von Gebäuden sind jenachdem vll bei 50-200 trasas. Die Miete, wo der Vermieter normalerweise bekommen würde, 5-10 mal höher... Die Strafe für den makler müsste mal also am besten vom vermietungspreis abhängig machen?
lg Lilana