Ich darf annehmen, dass du die Anzeige des Bestandes für den Betreiber meinst (in der Verwaltung des Restaurants).
Dann stimme ich dir zu, dass es unlogisch erscheint, zwei unterschiedliche Lager für die angebotenen Waren zu unterhalten. Es ist ein wenig lästig, wegen der Getränke oder Tortenstücke regelmäßig im Lager nachzusehen, und dies führt dazu, dass man einen Fehlbestand eventuell längere Zeit übersieht.
Vielleicht zeigt man die max. 17 verkaufsfähigen Waren (max. 5 Gerichte, max. 7 Getränke, max. 5 Süßwaren) auf der Hauptseite der Gebäudeverwaltung (siehe: Bäckerei; dort ist es so) an und belässt im eigentlichen Lager nur Waren, die zunächst noch verarbeitet werden müssen (-> Zutaten, im nicht zu engen Sinne).
Bei dieser Gelegenheit wäre auch eine bessere Bezeichnung des "Schnittguts" angebracht: Ein ungeschnittenes Brot bzw. eine Torte wird in "Stück" angegeben - gleichfalls aber auch die zerteilte Ware, obwohl diese besser mit "Scheibe" oder "Tortenstück" bezeichnet würde.
Naja, "1 Scheibe Fladenbrot" hört sich reichlich beschränkt an, aber vielleicht findet jemand noch eine bessere Lösung