Urheberrecht und Copyright
Urheber eines “Werkes” ist immer derjenige, der es geschaffen hat. Wenn es einen oder mehrere Miturheber gibt, dann darf dieses „Werk“ nur mit Einwilligung dieser geändert, verwertet oder veröffentlich werden.
Geschützte Werke sind z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Musikwerke, Filme, ebenso wie das Design von RPG-Foren und auch Aufbau und Navigation derer.
Dazu gibt es ebenfalls das sogenannte „Urheberpersönlichkeitsrecht“. Hier kann der Urheber alleine bestimmen, ob wie und wann sein „Werk“ veröffentlich werden darf und noch einiges mehr. Der Urheber hat somit als das „Vervielfältigungsrecht“, „Verbreitungsrecht“ und das „Ausstellungsrecht“.
Euer „Werk“ darf ohne Eure Einwilligung niemand kopieren, verändern, oder umgestalten!
Ihr könnt natürlich anderen Leuten die Benutzung Eures „Werkes“ erlauben und genauso gut könnt Ihr die Erteilung wieder zurückrufen, wenn dies nicht mehr Eurer Überzeugung entspricht.
Falls Euer „Werk“ gestohlen und damit das Urheberrecht verletzt wurde, könnt Ihr dem „Dieb“ eine Frist setzen, damit er eine weitere Veröffentlichung unterlässt. Ihr könnt Schadensersatz verlangen und sogar eine Strafanzeige stellen. Dies geschieht dann entweder vor einem Gericht oder Ihr wendet Euch an eine Schlichtungsstelle.
Noch ein paar Fakten:
- Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. des längstlebenden Miturhebers.
- Bei anonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Veröffentlichung.
- Eine Eintragung in eine Liste oder ein Register ist zur Wahrung des Urheberrechts nicht notwendig, denn so etwas gibt es nicht!
- Wer mag kann das © verwenden, muß man aber nicht, denn das Werk ist mit Eurer Veröffentlichung geschützt.
- Fotos/Bilder: Ihr habt das Foto geschossen oder das Bild erstellt? Dann seid Ihr auch der Urheber darauf.
Wenn ein Foto veröffentlicht wird und Dir für die Nutzung eine Genehmigung erteilt wurde, hat der Fotograf trotz alledem einen Anspruch auf die Nennung seines Namens bzw. die Quelle. Habt Ihr keine Genehmigung, so hat dieser einen Anspruch auf Schadensersatz!
Das Urheberrecht bei Fotos erlischt übrigens 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers/Fotografen.
Doch es gilt natürlich: Ihr solltet niemals etwas kopieren, verändern etc. ohne die vorherige Genehmigung des Urhebers eingeholt zu haben, denn das kann unter Umständen wirklich teuer werden. Privat könnt Ihr alles benutzen, nur veröffentlichen dürft Ihr es nicht!
Das Urheberrecht ist so kompakt, das ich Euch lediglich einige Abschnitte herausgeschrieben habe. Quelle hierfür war:
Urheberrecht & Copyright